Verhaltenskodex

Präambel

Wir, die Swiss Steel Gruppe, sind ein globaler, integrierter Stahlkonzern und weltweit führender Anbieter von hochwertigen Edelstahllangprodukten und Spezialstahl. Unsere Kunden stehen im Mittelpunkt all unserer Tätigkeiten. Wir pflegen vertrauensvolle und zuverlässige Partnerschaften mit unseren Kunden zugunsten beider Seiten. Wir sehen ihre nachhaltige Zufriedenheit als Voraussetzung für unseren Erfolg an. Zu diesem Zweck setzen unsere Mitarbeiter:innen Tag für Tag ihre langjährige Erfahrung und ihr umfangreiches Fachwissen ein. Dabei achten sie darauf, dass ihr Verhalten unserem Verhaltenskodex entspricht.

"Wir erwarten von allen Mitgliedern unseres Managementteams, dass sie ihrer besonderen Verantwortung und Vorbildfunktion gegenüber einander, dem Unternehmen und unseren Mitarbeiter:innen sowie unseren Geschäftspartnern gerecht werden. Das zeigt sich vor allem angesichts der Tatsache, dass sie ihr Verhalten selbst aktiv an unseren Verhaltensgrundsätzen ausrichten und ihre Mitarbeiter:innen bei der Umsetzung unterstützen, insbesondere bei der Verhinderung gesetzwidrigen Verhaltens. Bei der Definition unserer Verhaltensgrundsätze haben wir uns von unseren Unternehmenswerten leiten lassen. Die Achtung der Menschenwürde, Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz, Verantwortung und Integrität im Geschäftsverkehr und die verantwortungsbewusste, sorgsame Verwendung von Unternehmenseigentum und begrenzten Ressourcen sind wesentliche Aspekte. Diese Grundsätze gelten über nationale Grenzen hinweg und sind eine zentrale Leitlinie für alle Mitarbeiter:innen bei ihrer täglichen Arbeit, einschließlich ihrer Beziehungen zueinander. Wir setzen uns daher dafür ein, dass sich unsere Geschäftspartner, insbesondere unsere Lieferanten und Vertriebspartner, ebenfalls an unsere Verhaltensgrundsätze halten. Die seriöse Umsetzung unserer Grundsätze sorgt für Transparenz und Vertrauen für unsere Kunden und Geschäftspartner. Auf diese Weise stellen wir unseren eigenen Erfolg sicher, vermeiden Schäden für Mitarbeiter:innen und das Unternehmen und leisten gleichzeitig einen wichtigen Beitrag zur Sozial- und Unternehmensentwicklung.

Allgemeine Verhaltensgrundsätze

Einhaltung geltender Gesetze und interner Richtlinien

"Wir betreiben unser Geschäft gemäß geltenden lokalen und internationalen Gesetzen sowie internen Bestimmungen und Richtlinien. Wir erwarten, dass all unsere Mitarbeiter:innen die für ihren Verantwortungsbereich relevanten Gesetze und internen Regeln kennen und einhalten. Dabei unterstützen wir sie durch entsprechende Schulungen und bei Bedarf durch Rechtsberatung und Rechtshilfe. Die größte Verantwortung unseres Managementteams besteht darin, sicherzustellen, dass alle Mitarbeiter:innen die geltenden Gesetze und internen Regeln kennen und einhalten. Sie sind erster Ansprechpartner im Falle von Fragen und unterstützen ihre Mitarbeiter:innen bei einem den geltenden Gesetzen und internen Regeln entsprechenden Verhalten.

Um unseren Mitarbeiter:innen weitere Ansprechpartner für Probleme hinsichtlich der Einhaltung von Bestimmungen zur Verfügung zu stellen, haben wir die 'Speak-Up Line' eingerichtet, bei der Mitarbeiter:innen diesbezügliche Bedenken – auf Wunsch anonym – melden können. Zudem kann jederzeit die Ombudsperson konsultiert werden. Dieser Verhaltenskodex kann nicht alle geltenden Standards unseres Konzerns im Detail erfassen. Zur Unterstützung unserer Mitarbeiter:innen bei der täglichen Arbeit hat die Swiss Steel Gruppe verschiedene Richtlinien festgelegt. Jede:r Mitarbeiter:in muss sich mit den für seinen/ihren Verantwortungsbereich relevanten Richtlinien vertraut machen und die darin festgelegten Regelungen einhalten.

Chancengleichheit und Benachteiligungsverbot

Wir lehnen alle Formen der Diskriminierung ab. Wir achten die Menschenwürde. Unsere Mitarbeiter:innen sind unser wichtigster Erfolgsfaktor. Unsere Stärke liegt in erster Linie in der Vielfalt unserer Mitarbeiter:innen, die alle Teil unserer zukunftsorientierten Unternehmenskultur sind, welche sich durch unterschiedliche Denkweisen, Respekt und Offenheit auszeichnet.

Wir erwarten daher von all unseren Mitarbeiter:innen, dass sie anderen mit Würde und Respekt begegnen, und wir treten Diskriminierung aufgrund von ethnischer Herkunft, Geschlecht, Ideologie, Religion, Alter, Behinderung oder sexueller Orientierung mit allen uns zur Verfügung stehenden Mitteln entgegen.

Umgang mit Geschäftspartnern und Dritten

Einhaltung von Wettbewerbs- und Kartellrecht

Wir setzen uns für einen freien und fairen Wettbewerb ein. Im Geschäftsverkehr handeln wir integer und verantwortungsbewusst. Wir sind davon überzeugt, dass wir uns dank unserer hochwertigen Spezialstahlprodukte und dem umfangreichen Fachwissen unserer Mitarbeiter:innen im Wettbewerb durchsetzen.

Wir lehnen entschieden jegliche Störung des freien Wettbewerbs durch kartellrechtswidrige Vereinbarungen oder abgestimmte Verhaltensweisen mit unseren Wettbewerbern ab, die den Wettbewerb einschränken sollen oder können. Sollten wir kartellrechtswidrige Geschäftspraktiken erkennen, werden wir diese umgehend beenden und die beteiligten Mitarbeiter:innen zur Verantwortung ziehen.

Verhinderung persönlicher Interessenkonflikte

"Wir verpflichten uns, geschäftliche Entscheidungen stets im Interesse der Swiss Steel Gruppe zu treffen. Wir sind uns möglicher persönlicher Interessenkonflikte bewusst und werden es unterlassen, zum Nachteil unseres Unternehmens zu handeln.

Ein Interessenkonflikt kann sich beispielsweise durch Einbindung in ein Konkurrenzunternehmen oder durch eine anderweitige Nebentätigkeit ergeben. Gleichermaßen kann die Annahme eines durch Lieferanten, Händler oder Kunden gewährten Vorteils zu privaten Zwecken einen Interessenkonflikt hervorrufen und wesentlichen Einfluss auf freie geschäftliche Entscheidungen haben. Daher müssen alle Mitarbeiter:innen Situationen, in denen persönliche Interessen mit den Interessen des Konzerns oder unserer Geschäftspartner in Konflikt stehen, unbedingt vermeiden. Interessenkonflikte können auch durch Geschäftsbeziehungen mit nahestehenden Personen entstehen. Daher müssen alle Geschäftsbeziehungen mit nahestehenden Personen im Voraus intern kommuniziert werden, um die erforderliche Transparenz sicherzustellen. Zudem müssen solche Beziehungen möglicherweise zuvor genehmigt werden.

Korruptionsprävention

Wir lehnen ausdrücklich alle Formen der Korruption seitens unserer Mitarbeiter:innen und Geschäftspartner ab und ergreifen entsprechende Gegenmaßnahmen. Geschäftsentscheidungen dürfen unter keinen Umständen durch die Annahme eines Vorteils oder die Gewährung eines Vorteils beeinflusst werden. Wir erzielen unsere Wettbewerbsvorteile ausschließlich durch Geschäftssinn und die Qualität unserer Produkte und Dienstleistungen.

Zuwendungen und Bewirtung dürfen nur im Einklang mit unseren internen Richtlinien angenommen und gewährt werden. Spenden und Sponsoring werden fallweise beurteilt und vor Erteilung einer Genehmigung geprüft. Das Handeln unter Einhaltung dieser Bestimmungen erfordert Transparenz und Vertrauen innerhalb der Swiss Steel Gruppe und gegenüber unseren Geschäftspartnern.

Umgang mit Eigentum, Daten, Fachwissen und Informationen

Unternehmenseigentum

Wir schützen das Eigentum und Vermögen unseres Unternehmens. Wir zeigen unseren Respekt, indem wir das Eigentum und Vermögen der Swiss Steel Gruppe verantwortungsbewusst und so sorgsam wie unser eigenes Eigentum behandeln. Auf diese Weise sorgen wir für Werterhaltung, fördern die Wertschätzung und schützen das Kapital unseres Unternehmens und das unserer Investoren.

Datenschutz und Datensicherheit

Wir streben an, im Rahmen der geltenden Gesetze den höchstmöglichen Schutz und die bestmögliche Sicherheit für die Daten unserer Mitarbeiter:innen, Kunden und Geschäftspartner sicherzustellen. Das ist ein wichtiger Baustein, um das Vertrauen in unsere Tätigkeiten zu erhöhen. Insbesondere erfassen, verarbeiten und verwenden wir personenbezogene Daten nur in dem für einen bestimmten, definierten und zugelassenen Zweck erforderlichen Umfang. Übertragung von Daten, Verhinderung von Datenzugriff und Verwendung von Daten unterliegen ebenfalls besonderem Schutz. Alle Mitarbeiter:innen sind verpflichtet, im Sinne der relevanten Gesetze zu handeln und dabei stets die Persönlichkeitsrechte anderer zu beachten.

Fachwissen und Insiderwissen

Wir sind auf das wertvolle Fachwissen unserer Mitarbeiter:innen angewiesen, um erfolgreich zu sein. Dieses Wissen darf daher grundsätzlich nur für die Zwecke der Swiss Steel Gruppe verwendet werden, darf keinen Dritten zur Verfügung gestellt werden und unterliegt während und nach der Beschäftigung beim Konzern dem Unternehmensgeheimnis.Zudem darf Wissen, das nicht öffentlich ist und das Mitarbeiter:innen bei der Ausübung oder aufgrund ihrer Pflichten erlangen, nicht für Insidergeschäfte im Sinne der geltenden Gesetze genutzt werden.

Insidergeschäfte beziehen sich beispielsweise auf Informationen zu Finanzergebnissen, Fusionen und Übernahmen, Innovationen oder wesentlichen Änderungen an der Managementstruktur. Solche Informationen dürfen nicht für den privaten Handel mit Wertpapieren verwendet und nicht an Außenstehende (einschließlich Familienmitglieder) weitergegeben werden.

Vertrauliche Informationen

Neue Produktionsprozesse, Innovationen, aktuelle Verkaufszahlen und Geschäftsbeziehungen u. ä. sind wertvolle vertrauliche Informationen des Unternehmens, die dafür sorgen, dass wir uns im Wettbewerb durchsetzen. Wir behandeln daher alle geheimen Unternehmensinformationen als vertraulich und geben sie ohne vorherige Genehmigung nicht an Außenstehende weiter.

Mensch und Umwelt

Ablehnung von Kinderarbeit

Wir lehnen Kinderarbeit strikt ab. Kinder sind besonders schutzbedürftig, weshalb dieser Punkt ein zentrales Anliegen für uns ist. Bei der Swiss Steel Gruppe ist es streng untersagt, Personen unter 15 Jahren oder unter dem gesetzlichen Mindesterwerbsalter zu beschäftigen.

Ablehnung von Zwangsarbeit

Wir lehnen jegliche Form der Zwangsarbeit oder Ausbeutung von Arbeitnehmern vehement ab, insbesondere im Hinblick auf Kinder und Jugendliche. Innerhalb der Swiss Steel Gruppe sind zwangsarbeitsähnliche Bedingungen weder vorhanden noch werden diese begünstigt. Unsere Mitarbeiter:innen erfüllen ihre Arbeitspflichten freiwillig und nicht aufgrund von Androhung direkter oder indirekter Gewalt oder Einschüchterung.

Vereinigungsrecht und Kollektivverhandlungsrecht

Wir unterstützen unsere Mitarbeiter:innen darin, ihre Rechte als Arbeitnehmer wahrzunehmen. Unsere Mitarbeiter:innen haben das uneingeschränkte Recht, Vereinigungen oder Organisationen zu gründen, ihnen beizutreten und sie zu verlassen, um die Wahrung der Arbeitnehmerinteressen zu fördern. Wir tolerieren keinerlei Form der Diskriminierung gegenüber Mitarbeitern:innen, die aktiv Arbeitnehmerrechte vertreten.

Faire Arbeitsbedingungen, Gesundheit und Sicherheit

Wir halten die entsprechenden Regelungen ein, um faire Arbeitsbedingungen sicherzustellen und die Gesundheit der Mitarbeiter:innen zu schützen. Die Gesundheit und Sicherheit unserer Mitarbeiter:innen stellt ein besonderes Anliegen für uns dar. Wir sorgen daher für eine gesunde und gefahrenfreie Arbeitsumgebung, indem wir Gesetze und Bestimmungen einhalten und die relevanten Konstruktionsprinzipien beachten. Vor allem unser Managementteam muss dafür sorgen, dass angemessene Schutzmaßnahmen zurSicherstellung der Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz entworfen und implementiert wurden.

Umweltschutz

Der Schutz der Umwelt und des Klimas ist ein wichtiger Aspekt unserer geschäftlichen Aktivitäten. Als globaler Konzern sehen wir eine sorgsame Interaktion mit der Umwelt und den verfügbaren begrenzten Ressourcen als feste Säule unserer Unternehmensverantwortung an.

Wir setzen daher unseren Einfluss ein, um optimale, verantwortungsbewusste Bedingungen in Verbindung mit der Beschaffung, der Herstellung, dem Vertrieb und der Verwendung unserer Produkte sicherzustellen. Unsere Mitarbeiter:innen teilen unsere Überzeugungen und handeln dementsprechend.

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